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Auto Gutachter

Du bist auf der Suche nach einem Gutachter für dein Auto?


Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Grundsätzlich dienen Gutachten zur Klärung von Sachverhalten, zur Sicherung von Ansprüchen sowie zur Beweissicherung und können sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoschäden benötigt werden. 

 

Als Geschädigter hat man Anspruch auf die Erstattung der Fahrzeugschäden und alle zusätzlichen Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Um die Höhe der Schadenssumme festzustellen, muss ein Gutachten erstellt werden. Das dient wiederum als Beweismittel, um alle Kosten bei der Versicherung nachweisen zu können. 


Ein Gutachten ist bei Unfallschäden an Fahrzeugen daher fast unumgänglich. Eine Ausnahme ist der Bagatellschaden, dann reicht häufig auch ein Kostenvoranschlag aus.


 

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Wer zahlt die Kosten für einen Gutachter?


Wenn der Unfall unverschuldet ist, dann trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu zählen auch die Kosten für einen Gutachter oder eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt. 


Bei einem Bagatellschaden wird seitens der Versicherer meistens kein Gutachten angefordert. Bei dieser Schadensart handelt es sich um einen Fahrzeugschaden bis etwa 750 Euro. In diesem Fall empfiehlt sich ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.


Bei einem selbstverschuldeten Unfall spricht man von einem Kaskoschaden. Sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, sind die Leistungen bei einem Autounfall individuell über die Bedingungen des Versicherungsvertrages geregelt.



Gutachten oder Kostenvoranschlag?


Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel von einer Werkstatt erstellt. Darin wird ausschließlich die Höhe der Kosten geschätzt, welche für die Reparatur der Unfallschäden notwendig ist. 


Als Nachweis für die entstandene Schadenssumme ist ein Kostenvoranschlag oft nicht geeignet. Es dient auch nicht zur Klärung von Sachverhalten oder zur Sicherung von Ansprüchen. Dafür ist ein Gutachten notwendig. Als Geschädigter lassen sich mit einem Gutachten neben den Reparaturkosten auch noch die folgenden Punkte geltend machen:


  • Fahrzeugreparatur

  • Wertminderung

  • Ersatz der Wiederbeschaffung

  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall

  • Erwerbsausfall

  • Abschleppkosten

  • Kosten für die ärztliche Behandlung

  • Schmerzensgeld


Mit Blick auf die Schadenssumme kann es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Unfallgeschädigten und der gegnerischen Versicherung kommen. Ein unabhängiges Gutachten, anders als der Kostenvoranschlag, wird vor Gericht als belastbarer Nachweis anerkannt. 



Die gegnerische Versicherung beauftragt einen Auto Gutachter


Wie hoch die Schadenssumme ist, kann man als Laie nicht abschätzen, sondern erfordert viel Fachkompetenz und jahrelange Erfahrung. Damit später keine finanziellen Einbußen oder Nachteile entstehen, ist es ratsam, bei größeren Fahrzeugschäden immer einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dabei sollte man sich nicht auf die gegnerische Versicherung verlassen. 


Häufig möchte die Versicherung des Unfallverursachers einen Auto Gutachter schicken. Als Geschädigter hat man jedoch das Recht, selbst einen Gutachter seines Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für einen Gutachter werden von der gegnerischen Versicherung erstattet. Das gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter stellen möchte. 


Bei einem Bagatellschaden kann man einen Gutachter kontaktieren, der unverbindlich feststellen kann, ob ein Gutachten benötigt wird oder ein Kostenvoranschlag ausreicht. Wir bei MyGutachter bieten die Erstellung von Gutachten an und übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Durch unseren digitalen Service sparst du viel Zeit und kannst dich schneller wieder um die wirklich wichtigen Dinge im Leben kümmern.


 

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Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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