Mit dem Gutachten zur maximalen Entschädigung Bei einem Verkehrsunfall wissen die meisten Menschen nicht, wie sie Schadenersatzansprüche bei der Versicherung geltend machen können. In den meisten Fällen ist dafür ein Gutachten notwendig. Ein Unfallgutachten dient zur Sicherung deiner Ansprüche und zur Klärung des Sachverhalts. Auf der Basis eines Gutachtens wird der Schaden berechnet. Für die Beurteilung der Fahrzeugschäden ist wiederum ein unabhängiger Gutachter notwendig. In den meisten Fällen lohnt sich die Erstellung eines Gutachtens, da der Geschädigte den Schaden beweisen muss, um Anspruch auf Schadensersatz zu haben. Wenn ein Unfallgutachten fehlt, können hohe finanzielle Einbußen entstehen. Aufgrund der sogenannten Schadenminderungspflicht ist eine Schadenshöhe von mindestens 750 € notwendig. Dabei handelt es sich um die Bagatellschadengrenze. Diese Grenze muss erreicht werden, um die Kosten für ein Gutachten zu rechtfertigen. Wir bei MyGutachter arbeiten mit erfahrenen Gutachtern und Rechtsanwälten zusammen und rechnen unser Honorar direkt mit der Versicherung ab. Mit unserem Gutachten kannst du dir sicher sein, dass alle für die Schadenregulierung relevanten Angaben berücksichtigt werden.
Was muss ein Unfallgutachten beinhalten?
Mit einem Gutachten werden verschiedene Aspekte geprüft und es beinhaltet folgende Informationen:
Technische Daten des Fahrzeugs
Aufzählung der Sonderausstattung
Beschreibung des Unfallschadens am Fahrzeug
Dokumentation der Schäden durch Bilder
Beschreibung notwendiger Reparaturen
Zeit- und Kostenkalkulation für die Reparatur
Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug
Feststellung des Restwerts des Fahrzeugs
Ermittlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts
Schätzung der Wertminderung des Fahrzeugs nach dem Unfall
Schätzung der Ausfallzeit des Fahrzeugs
Um sicherzugehen, dass du direkt nach einem Unfall alle notwendigen Informationen dokumentierst, kannst du hier unseren Unfallbericht herunterladen und in dein Auto legen. Im Ernstfall hilft dir der Bericht bei der schnellen Schadenaufnahme.
Wer bezahlt das Gutachten?
Nach einem Autounfall taucht normalerweise die Frage auf, wer an dem Unfall schuld war und wer die Kosten für entstandene Schäden, das Gutachten sowie mögliche Anwaltskosten übernimmt. Die Beteiligten sind sich außerdem oft unsicher, ob ein Gutachten überhaupt benötigt wird oder ob ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht.
Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, dann ist meistens kein Gutachten erforderlich. Dann empfiehlt sich in der Regel ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Wer die Kosten für ein Gutachten trägt, hängt davon ab, ob ein Unfall selbstverschuldet oder durch Fremdverschulden verursacht wurde. Wenn der Unfall nicht selbst verschuldet ist, dann trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für entstandene Schäden. Dazu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Gutachten.
Wenn der Unfall jedoch selbst verschuldet ist und es sich um einen Kaskoschaden handelt, dann werden die Leistungen individuell über die Kaskoversicherung geregelt, sofern diese vorhanden ist. In beiden Fällen ist es wichtig, dass der Unfall möglichst zeitnah der Versicherung gemeldet wird.
Bei Fremdverschulden hat man die freie Wahl bei der Beauftragung eines Kfz-Gutachters. Es kommt häufig vor, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter empfiehlt oder beauftragen möchte. Wir empfehlen, davon abzusehen, da dabei meistens nur die Interessen der gegnerischen Versicherung vertreten werden.
Kfz-Gutachten nach Unfall erstellen lassen
MyGutachter ist dein unabhängiger Partner für die Schadenregulierung. Wir beraten dich kompetent, schnell und professionell zur Vorgehensweise und deinen Ansprüchen. Außerdem wickeln wir die Schadenregulierung ganz einfach und bequem für dich ab. Dafür arbeiten wir mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht zusammen, die dir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung abnehmen und sich für deine Rechte einsetzen.
Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.
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