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Unser Gutachter Service Online: bequem, schnell und unkompliziert

Hattest du einen Unfall und bist auf der Suche nach einem unabhängigen Gutachter? Dann profitiere von unserem digitalen Gutachter Service!


MyGutachter bietet einen Gutachter Service Online an, wodurch sich im Vergleich zur Beauftragung eines lokalen Gutachters zahlreiche Vorteile ergeben. Der Service funktioniert schnell, unkompliziert und ist deutschlandweit verfügbar. 


Die Meldung des Unfallschadens kannst du bequem über dein Smartphone innerhalb von nur 15 Minuten melden. Dabei ist es egal, wo du dich gerade befindest. Wir benötigen von dir nur Fotos von deinem Unfallfahrzeug sowie einige Informationen und Dokumente, wie beispielsweise deinen Fahrzeugschein und falls vorhanden, den Polizeibericht. Über den Status des Gutachtens kannst du dich jederzeit über dein Kundenkonto informieren. 


Für Fragen oder Unklarheiten steht dir jederzeit ein persönlicher Gutachter zur Seite und im Haftpflichtschadenfall betreut dich zusätzlich ein Rechtsanwalt. Außerdem rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab, sodass du bei uns nicht in Vorauszahlung treten musst.  Wenn du nicht am Unfall schuld bist, kommt die gegnerische Versicherung für alle entstandenen Kosten auf. 


 

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Wer erstattet den Kfz-Schaden?


Um mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen, muss man einen Versicherungsschutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Anders ist das bei der Kaskoversicherung: diese Kfz-Versicherung ist freiwillig. Nach einem Verkehrsunfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht, die Teil- oder die Vollkaskoversicherung die entstandenen Kosten. 


Wenn du einem anderen Fahrzeug oder einer anderen Person einen Schaden zugefügt hast, kommt die Haftpflichtversicherung für entstandene Kosten auf. Unfallschäden am eigenen Fahrzeug deckt in der Regel die Vollkaskoversicherung ab.


Damit ein Kfz-Schaden durch eine Versicherung erstattet werden kann, ist in den meisten Fällen ein Gutachten notwendig. Falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, reicht normalerweise auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. 


Durch einen Gutachter kann geklärt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist, wie hoch der Schaden ist und ob es sich um einen Schaden am eigenen oder am Fahrzeug eines Dritten handelt. 

Was tun im Schadenfall?


Bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, dass man sich schnellstmöglich an die Versicherung wendet und den Schadensfall meldet. Das geht in der Regel telefonisch, online oder per E-Mail. Erst nach Absprache mit der Versicherung kann ein Gutachter oder eine Werkstatt beauftragt werden. 


Damit die Versicherung den Schaden schnell einschätzen und für den Schadensersatz aufkommen kann,  werden unter anderem die folgenden Informationen benötigt:


  • Ort, Zeit und Datum des Unfalls

  • Name, Adresse sowie ggf. Kennzeichen der Unfallbeteiligten

  • Versicherung und -nummer der Unfallbeteiligten

  • Fotos von den Unfallschäden

  • Anfertigung einer Unfallskizze 

  • Anfertigung eines Unfallberichts mit Unterschrift aller Beteiligten


Wenn unklar ist, wer für den Unfall verantwortlich ist oder wenn Personen zu Schaden gekommen sind, dann sollte noch am Unfallort die Polizei verständigt werden. 



Was wird in einem Gutachten festgehalten?


Nach einem Verkehrsunfall untersucht ein Gutachter die Fahrzeugschäden und erstellt daraufhin ein Gutachten. Mithilfe eines Gutachtens kann man einen Sachverhalt sowie Ursachen klären und die Höhe des Unfallschadens genau beziffern. In einem Gutachten werden folgende Punkte dokumentiert:


  • Angaben zu technischen Daten des Fahrzeugs

  • Angaben zu möglicher Sonderausstattung

  • Dokumentation der unfallbedingten Schäden

  • Festhalten älterer Schäden

  • Einschätzung zur Dauer der Reparatur und mögliche Ausfallzeit

  • Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug

  • Angaben zur unfallbedingten Wertminderung

  • Angabe zum Restwert für das Fahrzeug

  • Einschätzung ob ein Totalschaden vorliegt


Gutachten müssen so geschrieben werden, dass sie auch für Laien verständlich sind und sie müssen vor Gericht Bestand haben.


 

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Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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