Starte jetzt dein Gutachten

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag nach dem Verkehrsunfall


Ein Verkehrsunfall führt häufig zu einem Fahrzeugschaden und bringt damit hohe Kosten mit sich. Im Normalfall werden Geschädigte bei der Schadenabwicklung von der Kfz-Haftpflichtversicherung unterstützt. 


Damit der Schadensersatz von der Versicherung erstattet werden kann, muss man über einen Nachweis verfügen, wie hoch die Unfallkosten sind. Viele Betroffene stehen dann vor der Frage, ob ein Gutachten oder doch ein Kostenvoranschlag ausreicht. 


Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die gesamten Unfallkosten, sofern man keine Schuld oder Teilschuld trägt. Dazu zählen auch die Kosten für ein mögliches Gutachten. 


 

Gutachter Gutachten Kfz-Gutachter Kfz-Gutachter


Kostenvoranschlag oder doch Gutachten?


Ein Kostenvoranschlag ist eine Kalkulation aller Kostenpunkte wie mögliche Ersatzteile, notwendige Reparaturarbeiten und Arbeitskosten. Damit möchte man einen Überblick über die Kosten und den voraussichtlichen Umfang einer Reparatur geben. Hierbei handelt es sich nur um eine Kostenschätzung und der veranschlagte Preis kann später überschritten werden. 

 

In einem Kostenvoranschlag werden zusätzliche Kosten und Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, nicht beachtet. Neben den möglichen Reparaturkosten enthält ein Gutachten hingegen auch weitere Ansprüche, die nach einem Unfall geltend gemacht werden können. Dazu zählen beispielsweise:


  • Fahrzeugreparatur

  • Wertminderung

  • Ersatz der Wiederbeschaffung

  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall

  • Erwerbsausfall

  • Abschleppkosten

  • Kosten für die ärztliche Behandlung

  • Schmerzensgeld


Bei einem Totalschaden gibt es keine Alternative zu einem Gutachten, da der Wiederbeschaffungswert in einem Kostenvoranschlag nicht festgestellt wird. Ohne den Wiederbeschaffungswert lässt sich die Wirtschaftlichkeit der Fahrzeugreparatur nicht einschätzen. Bei einem Bagatellschaden unter 750 Euro reicht im Normalfall ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten aus. 


Bei höheren Schadenssummen sollte grundsätzlich immer ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, um während oder nach der Schadensregulierung keine finanziellen Einbußen zu erfahren. Bei Unverschulden hat der Geschädigte Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten.



Was tun bei Bagatellschaden?


Als Bagatellschäden gelten kleine oberflächliche Kratzer im Lack oder Dellen im Blech, deren Reparatur nicht mehr als 750 Euro kostet. Eine Voraussetzung für den Bagatellschaden ist, dass durch den Unfall keine Personen verletzt wurden. Dann muss auch die Polizei am Unfallort nicht zwingend verständigt werden. 


Wenn ein Bagatellschaden vorliegt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur am Fahrzeug. Da einem Laie die fachliche Expertise fehlt, um einen Bagatellschaden beurteilen zu können, ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters empfehlenswert. Erst wenn die Schadenshöhe feststeht, kann beurteilt werden, ob ein Kostenvoranschlag für die Schadenregulierung mit der Versicherung ausreicht. 


Diese Informationen enthält der Kostenvoranschlag


Bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages muss eine korrekte Aufschlüsselung der Kostenpunkte beachtet werden. Ein Kostenvoranschlag sollte schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:


  • Art und Umfang der Reparatur

  • Geschätzte Arbeitszeit

  • Geschätzte Materialkosten

  • Geschätzte Arbeitskosten 

  • Gültigkeit des Kostenvoranschlags


Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?


Mit einem Kostenvoranschlag wird geschätzt, welche einzelnen Kostenpunkte bei der Reparatur anfallen. So erhält man einen groben Überblick über den gesamten Aufwand und die jeweiligen Kosten. Ein Kostenvoranschlag ist jedoch nicht verbindlich. Die tatsächlichen Kosten können später vom Kostenvoranschlag abweichen. Dann ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Kundschaft rechtzeitig über wesentliche Kostenüberschreitungen zu informieren.


In einigen Fällen kann ein Kostenvoranschlag für den Nachweis über die Höhe der Schadenssumme nicht ausreichend sein. Nach einem Verkehrsunfall ist ein sicherer und belastbarer Nachweis für die Versicherung und auch für mögliche Streitigkeiten vor Gericht grundsätzlich immer ein unabhängiges Unfallgutachten. Daher empfehlen wir, bei Schadenssummen oberhalb der Bagatellgrenze einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.


 

Starte Jetzt

Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

Starte jetzt dein Gutachten
mobile-img Gutachter Gutachten Kfz-Gutachter Kfz-Gutachter

Processing your request, please be patient.