Ein Parkschaden passiert schneller, als man denkt Gerade beim Parken kann es schnell zu Unfällen kommen. Dabei wird häufig der Abstand oder die Größe des Autos falsch eingeschätzt. Es wird davon ausgegangen, dass in Deutschland fast jeder zweite Versicherungsschaden durch Parken oder Rangieren verursacht wird. Dann treten meistens die folgende Fragen auf: Wie handelt man bei einem Parkschaden richtig? Reicht es bei einem Parkschaden, einen Zettel mit Kontaktinformationen zu hinterlassen? Muss man die Polizei verständigen? Zahlt die Versicherung den Schaden? Wird man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich innerhalb kürzester Zeit die Versicherung informiert werden. Die meisten Versicherer geben für die Schadensmeldung eine Frist von maximal einer Woche an, bei verletzten Personen oder dem Tod eines Unfallbeteiligten gelten sogar 48 Stunden. Sollte ein Verkehrsunfall nicht rechtzeitig gemeldet werden, dann können Leistungen reduziert oder sogar verweigert werden.
Richtig handeln und Ärger vermeiden bei einem Parkschaden
In den meisten Fällen werden bei einem Parkschaden keine Personen verletzt und im Vergleich zu anderen Verkehrsunfällen sind Unfälle auf einem Parkplatz eher harmlos. Trotzdem handelt es sich für alle Beteiligten meistens um eine ärgerliche Situation, die viel Zeitaufwand und hohe Kosten mit sich bringt.
Bei einem Parkunfall sollte man immer Fotos vom Fahrzeugschaden sowie vom Unfallort machen, damit der Schaden so genau wie möglich dokumentiert wird. Eine Unfallskizze und ein Unfallbericht können zusätzlich hilfreich sein. Dadurch kann die Versicherung den Schaden besser einschätzen.
Wenn man selbst beim Ein- oder Ausparken einen Unfall verursacht, ist es notwendig, dass man die Versicherungs- und Kontaktdaten mit dem Geschädigten austauscht und die gegnerische Versicherung daraufhin informiert.
Falls der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist, ist man dazu verpflichtet, auf den Fahrer oder die Fahrerin zu warten. Dabei reicht es nicht aus, lediglich einen Zettel mit den Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Wenn die Unfallstelle verlassen wird, handelt es sich um Fahrerflucht. Wenn der Geschädigte nicht erscheint, muss stattdessen die Polizei verständigt werden.
Bei Parkschäden handelt es sich häufig nur um einen Bagatellschaden. Ein Bagatellschaden bezeichnet einen eher kleinen Schaden, bei dem die Schadenshöhe unter 750 Euro liegt. Dann kann auf die Polizei verzichtet werden.
Parkschaden melden und Gutachten erstellen lassen
Nach einem Parkunfall ist es wichtig, dass die Versicherung zeitnah informiert wird. Je nach Schaden kann es außerdem durchaus sinnvoll sein, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Selbst dann, wenn auf den ersten Blick kein großer Schaden zu erkennen ist.
Manchmal verstecken sich hohe Folgekosten hinter kleinen, versteckten Schäden, die man als Laie oftmals nicht erkennt. Durch einen Gutachter lassen sich alle entstandenen Schäden und sämtliche Kosten feststellen, die auf den Unfall zurückzuführen sind.
Wenn man einen Schaden am Fahrzeug entdeckt und der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, ist es wichtig, dass man die Polizei umgehend verständigt. Auch kann es hilfreich sein, noch vor Ort nach möglichen Zeugen zu suchen. Durch die Polizei kann der Schaden aufgenommen und dokumentiert werden, sodass im Nachhinein die Schadensregulierung vereinfacht wird.
Wenn sich der Unfallverursacher nach 24 Stunden noch nicht gemeldet hat, dann ist es empfehlenswert, eine Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben. Das ist vor allem für die Versicherung und die Schadenabwicklung wichtig, damit man nicht auf dem Parkschaden sitzen bleibt.
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