Ein PKW-Gutachter sichert die Ansprüche nach einem Unfall Im Straßenverkehr kommt es tagtäglich zu Unfällen, die Fahrzeugschäden zur Folge haben. In den meisten Fällen entstehen nur Sachschäden und es stellt sich die Frage, wer für die Reparaturkosten und den Schadenersatz aufkommt. Ein PKW-Gutachter beurteilt die Schäden, die an einem Fahrzeug entstanden sind, und erstellt daraufhin ein Unfallgutachten. Dafür werden sämtliche Mängel, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind, dokumentiert und der Kostenaufwand für eine Reparatur geschätzt. Anders als der Kostenvoranschlag einer Werkstatt deckt ein unabhängiges Gutachten auch mögliche Mehr- bzw. Folgekosten ab. Sollte es sich beispielsweise um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln und eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der PKW-Gutachter unter anderem auch den Wert des Unfallfahrzeuges vor und nach dem Unfall ermitteln.
Wann benötigt man einen PKW-Gutachter?
Nach einem Unfall muss der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Grundsätzlich lässt sich durch einen PKW-Gutachter die gesamte Schadenshöhe schätzen und die persönlichen Ansprüche nach einem Unfall sichern.
Ein PKW-Gutachter beurteilt ein Fahrzeugschaden nach einem Unfall und stellt unter anderem die folgenden Punkte fest:
Angaben zu technischen Daten des Fahrzeugs und Sonderausstattung
Dokumentation der unfallbedingten Schäden
Unfallbedingte Wertminderung
Restwert für das Fahrzeug
Reparaturkosten
Wirtschaftlicher Totalschaden
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Abschleppkosten
Schmerzensgeld
Ein Gutachten dient somit als Grundlage, um nach einem Unfall alle entstandenen Kosten von der Versicherung erstatten zu lassen. Auch bei Streitigkeiten vor Gericht oder wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein Gutachten als Beweismittel dienen und den Sachverhalt klären.
Ein Bagatellschaden stellt eine Ausnahme dar. Als Bagatellschäden gelten kleine oberflächliche Kratzer im Lack oder Dellen im Blech, deren Reparatur nicht mehr als 750 Euro kostet. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten aus.
Bei höheren Schadenssummen oder bei einer ungeklärten Schuldfrage sollte ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, um während oder nach der Schadensregulierung keine finanziellen Einbußen zu erfahren.
Als Geschädigter hat man das Recht, einen Gutachter frei zu wählen und zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung möchte oft selbst einen PKW-Gutachter beauftragen, um den Unfallschaden beurteilen zu lassen. Häufig kommt es dann dazu, dass die Versicherung nur die eigenen Interessen verfolgt und die ermittelte Schadenshöhe geringer ausfällt, als der tatsächlich entstandene Schaden. Daher empfehlen wir, immer eigenhändig einen Gutachter zu beauftragen.
Wer zahlt die Kosten für einen PKW-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu zählen auch die Kosten für einen Gutachter oder eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall spricht man von einem Kaskofall. Sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, sind die Leistungen individuell über die Bedingungen des Versicherungsvertrages geregelt. In diesem Fall kann man zwar ebenfalls einen unabhängigen Gutachter beauftragen, die Kosten dafür werden jedoch in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.
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MyGutachter bietet eine digitale Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall an, wodurch sich für Unfallgeschädigte zahlreiche Vorteile ergeben. Die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens wird mit nur wenigen Klicks in Auftrag gegeben. Der Service funktioniert schnell, unkompliziert und ist deutschlandweit verfügbar. Für Fragen oder Unklarheiten steht einem jederzeit ein persönlicher Gutachter zur Seite und im Haftpflichtschadenfall wird man zusätzlich von einem Rechtsanwalt betreut.
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