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Schadengutachten

In einen Unfall verwickelt? Schadengutachten beauftragen!


Nach einem Unfall ermittelt und beziffert ein Gutachter die entstandenen Schäden an einem Fahrzeug und erstellt daraufhin ein Schadengutachten. Darin werden neben Bildern des Fahrzeugs auch eine Beschreibung des Schadens, sowie Angaben zum Unfallhergang, Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand festgehalten. 


Eine unabhängige Beurteilung des Schadens kann für die Schadenabwicklung entscheidend sein und die Basis für eine reibungslose Schadenregulierung schaffen. Häufig lassen sich die finanziellen Ansprüche erst mit einem Gutachten durchsetzen. 


Wir bei MyGutachter helfen dir bei der Erstellung eines Gutachtens, damit du deine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen kannst. Dabei ist es unser Ziel, dir den besten Service zu bieten und dir den hohen Aufwand einer Schadensabwicklung abzunehmen. 


Unsere Gutachter benötigen von dir lediglich Fotos des Unfallfahrzeugs und einige Dokumente, wie bspw. den Fahrzeugschein oder den Polizeibericht, falls dieser angefertigt wurde. Nachdem deine Schadensmeldung bei uns eingegangen ist, kümmern wir uns um den Rest. Über unser Kundenkonto kannst du dich jederzeit über den Status des Gutachtens informieren.

 

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Warum ist ein Schadengutachten so wichtig?


Ein Gutachten wird in der Regel dann benötigt, wenn bei einem Verkehrsunfall Schäden an einem Fahrzeug entstanden sind, die sowohl auf Selbst- als auch Fremdverschulden zurückzuführen sind. Die Übernahme der entstandenen Kosten ist von der Schuldfrage abhängig. 


Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung dafür zuständig, den Fahrzeugschaden und andere durch den Unfall verursachte Kosten zu ersetzen. Sollte der Weg zum Anwalt notwendig werden, kann mit einem Schadengutachten auf einen belastbaren Nachweis der Schäden zurückgegriffen werden. 


Wie lässt sich ein Schaden nachweisen?


Beim Nachweis eines Unfalls ist immer zu berücksichtigen, wie hoch der entstandene Schaden ist. Zum Beispiel ist bei Bagatellschäden ein Gutachten in vielen Fällen nicht notwendig und es reicht ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag aus. 


Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen ein Unfallgutachten durchaus erforderlich sein kann. Wenn bspw. Ausfallzeiten durch die Reparaturdauer und damit Kosten für einen Mietwagen auftreten, kann dies mit in die Schadensumme einfließen. Um im Falle eines Unfalls die entstandenen Kosten nachzuweisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu zählen:


Schadengutachten 


Ein Schadengutachten ist im Haftpflichtschadenfall die beste Grundlage für die Schadenregulierung. Es stellt die umfassende Ermittlung aller relevanten Kosten bei einem Verkehrsunfall dar. Auch im Fall eines Rechtsstreits gilt ein Schadengutachten als sicherer Nachweis und kann vor hohen finanziellen Einbußen schützen. 


Kurzgutachten


Ein Kurzgutachten ist die kleine Variante eines Gutachtens. Es berücksichtigt jedoch nicht die Wertminderung und den Nutzungsausfall. Insbesondere bei Schadensfällen mit geringem Schadensumfang oder bei Schäden um die Bagatellgrenze kann diese Art von Gutachten eine gute Alternative sein. Im Falle eines Rechtsstreits dient es ebenfalls als Beweissicherung und kann zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.


Kostenvoranschlag


Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot einer Werkstatt, die Reparatur zu einem veranschlagten Preis durchzuführen. Für die Schadenabwicklung durch die Versicherung ist ein Kostenvoranschlag oft nicht ausreichend, da darin nur Reparaturkosten kalkuliert werden. Ausfallzeiten oder eine durch den Unfall entstandene Wertminderung des Fahrzeugs werden dabei nicht berücksichtigt. 


Reparaturkalkulation


Eine Reparaturkalkulation ist vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag. Es wird jedoch nicht von einer Werkstatt, sondern von einem Gutachter erstellt. Es bringt etwas mehr Sicherheit, als ein Kostenvoranschlag. 

 

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Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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