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Schadenregulierung

Schadenregulierung durch die Versicherung


Unter einer Schadenregulierung versteht man den Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden, die beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstanden sind. Die Regulierung besteht darin, dass eine Versicherung die Kosten, die durch Sach- oder Personenschaden entstanden sind, dem Unfallgeschädigten erstattet.


Wenn der Unfall nicht selbst verschuldet ist, dann erstattet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten und Schäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind. Bei der Schadenregulierung gibt es einige Punkte, die man als Unfallgeschädigter berücksichtigen muss. Dazu gehört unter anderem die fristgerechte Schadensmeldung.


 

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Schadenregulierung: Beweissicherung noch am Unfallort


Bereits am Unfallort sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, damit die anschließende Schadenregulierung so reibungslos wie möglich abläuft. Dazu gehört vor allem die Beweisaufnahme und Dokumentation vor Ort, sodass die Versicherung den Unfallhergang nachvollziehen kann. 


Als Unfallgeschädigter hat man zwar das Recht auf die Erstattung aller entstandenen Schäden und die Übernahme sämtlicher Kosten, jedoch muss auch bewiesen werden, wie es zum Unfall gekommen ist. 


Geeignete Beweismittel sind beispielsweise Fotos vom Unfallfahrzeug und dem Unfallort. Falls es Zeugen gibt, die den Unfallhergang beobachtet haben, dann kann es von Vorteil sein, wenn deren Kontaktdaten notiert werden. 


Zudem ist ein Unfallbericht empfehlenswert, der für seine Gültigkeit allerdings von allen Unfallbeteiligten unterschrieben werden muss. Darin werden unter anderem folgende Informationen festgehalten:  


  • Personalien aller Unfallbeteiligten

  • Kennzeichen der Fahrzeuge

  • Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers

  • Gegebenheiten und Umstände am Unfallort


Bei einem hohen Sachschaden und wenn Personen verletzt oder gar tödlich verunglückt sind, muss die Polizei noch am Unfallort verständigt und ein Polizeibericht angefertigt werden. Dadurch kann bereits vor Ort die Schuldfrage geklärt werden, was wiederum für die Schadenregulierung wichtig sein kann. 



Zeitnahe Schadensmeldung


Wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, dann muss man die Versicherung schnellstmöglich kontaktieren und über den Unfall informieren. Je mehr Zeit zwischen Unfall und Schadenmeldung vergeht, desto schlechter kann man den Schadensfall in der Regel nachweisen. 


Die meisten Versicherer geben für die Schadenmeldung eine Frist von maximal einer Woche an. Wenn ein Verkehrsunfall nicht fristgerecht an die Versicherung gemeldet wird, können Leistungen reduziert oder ganz verweigert werden. 


Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen und Dokumente aufgelistet, die man für die Schadenregulierung benötigt:


  • Name, Anschrift und Kennzeichen des Unfallverursachers

  • Eigene Versicherungsnummer und die des Unfallverursachers

  • Beschreibung der Schadensart und des Hergangs

  • Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls

  • Nachweise wie Unfallskizze und Fotos 

  • Unfallbericht mit Unterschrift aller Unfallbeteiligten

  • Zeugenaussagen sowie deren Name und Anschrift

  • Unfallprotokoll von der Polizei, falls vorhanden

  • Gutachten oder Kostenvoranschlag

  • Rechnungen, die durch den Unfall entstanden sind


Ein Unfall kann schriftlich per E-Mail oder Brief, aber auch telefonisch oder persönlich vor Ort gemeldet werden. Sobald man den Schaden der Versicherung gemeldet hat, wird die Schadenregulierung eingeleitet. Dabei wird unter anderem auch geprüft, welche Kosten und in welcher Höhe die Versicherung übernehmen muss und ob sie überhaupt zur Schadenregulierung verpflichtet ist.



Schadenregulierung: Was zahlt die Versicherung?


Haftpflichtversicherungen decken in der Regel sämtliche Schäden ab, die der Versicherungsnehmer an anderen Sachen oder Personen verursacht hat. Hat man jedoch eine Teilschuld zugesprochen bekommen, wird die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt. Wurde zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, trägt die Versicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug.


Die folgenden Kostenpunkte können von der Versicherung erstattet werden:


  • Reparatur

  • Schmerzensgeld

  • Wirtschaftlicher Totalschaden

  • Merkantiler Minderwert

  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Abschleppkosten

  • Haushaltsführungsschaden

  • Gutachter

  • Anwalt





 

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