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Unfallgeschädigter

Was man als Unfallgeschädigter wissen sollte


Unfälle passieren in Deutschland tagtäglich und sind in den meisten Fällen ärgerlich für alle Beteiligten, da viel Zeit und Aufwand für die Schadensregulierung aufgebracht werden muss. Nach einem Unfall taucht normalerweise die Frage auf, wer an dem Unfall schuld war und wer für entstandene Schäden, das Gutachten oder mögliche Anwaltskosten aufkommt.  


Die Schuldfrage kann entscheidend für den Schadensersatz sein. Als Unfallgeschädigter hat man grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung aller entstandenen Schäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind. In diesem Fall gibt es einige Punkte, die man beachten sollte, damit man im Nachhinein nicht auf den Unfallkosten sitzen bleibt. 

 

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Diese Kosten lassen sich als Unfallgeschädigter geltend machen


Für die Schadensabwicklung benötigt man in der Regel einen unabhängigen und neutralen Gutachter, der den Unfallschaden beurteilt und daraufhin ein Gutachten erstellt. Das Gutachten wird im Normalfall von der Versicherung angefordert, um die gesamte Schadenssumme einschätzen zu lassen.  


Mit einem Gutachten werden verschiedene Aspekte geprüft und beinhaltet unter anderem folgende Informationen:


  • Technische Daten des Fahrzeugs 

  • Aufzählung der Sonderausstattung 

  • Beschreibung des Unfallschadens am Fahrzeug

  • Dokumentation der Schäden durch Bilder 

  • Beschreibung notwendiger Reparaturen

  • Zeit- und Kostenkalkulation für die Reparatur

  • Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt

  • Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug

  • Feststellung des Restwerts des Fahrzeugs

  • Ermittlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts

  • Schätzung der Wertminderung des Fahrzeugs nach dem Unfall

  • Schätzung der Ausfallzeit des Fahrzeugs 


Welche Ansprüche einem als Unfallgeschädigter zustehen und wie hoch der Schadensersatz letztendlich ausfällt, muss in jedem Fall individuell geprüft werden. 


Warum ein Gutachten für Unfallgeschädigte umso wichtiger ist


Die Versicherung des Unfallverursachers bietet zur Beurteilung des Schadens oft einen eigenen Gutachter an und lockt zusätzlich mit attraktiven Angeboten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung oft nicht neutral handelt, sondern die Interessen der gegnerischen Versicherung vertritt. 


Als Unfallgeschädigter sollte man daher immer einen unabhängigen und neutralen Gutachter beauftragen, um den Schaden und die Kosten objektiv einschätzen zu lassen. Wenn man keine Schuld am Unfall trägt, hat man das Recht auf einen Gutachter seiner Wahl und die Kosten dafür werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. 


Wenn allerdings ein Bagatellschaden vorliegt, wird das Gutachten in der Regel weder von der Versicherung gefordert noch bezahlt. Man spricht von einem Bagatellschaden, wenn die Schadenshöhe unter 750 Euro liegt. Statt einem Gutachten kann dann ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten als Schadensnachweis für die Versicherung verwendet werden. 



Verkehrsunfall der Versicherung melden


Für die Schadensregulierung ist es von Vorteil, den Schaden noch am Unfallort zu dokumentieren und den Hergang in einem Unfallbericht schriftlich zu protokollieren. Dabei ist es wichtig, den Bericht von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen. 


Ein Verkehrsunfall muss außerdem zeitnah bei der Versicherung gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Unfallverursacher oder Geschädigter ist. Viele Versicherungen geben eine Frist von maximal einer Woche an. 


Die Meldefrist kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Man sollte sich daher frühestmöglich über die Frist informieren. Wenn der Schaden zu spät gemeldet wird, kann es vorkommen, dass die Versicherung die Leistung einschränkt oder ganz verweigert. 


Sobald alle Nachweise und Informationen für die Versicherung gesammelt wurden, kann die Schadensmeldung bei der Versicherung eingereicht werden. Den Unfall kann man schriftlich, persönlich vor Ort, telefonisch oder in vielen Fällen auch schon digital melden. 

 

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