Unverschuldeter Unfall - Was ist dabei zu beachten? Die eindeutig geklärte Schuldfrage kann die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall deutlich vereinfachen. Dennoch solltest du als Unfallgeschädigter auf einige Punkte achten, damit du auch alle Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kannst und du keine finanziellen Einbußen erfährst. Wir empfehlen vor Ort weder ein Einigungsprotokoll noch andere Dokumente zu unterschreiben, sofern diese nicht sorgfältig durchgelesen wurden oder sie inhaltliche Fehler aufweisen. Vor allem wenn der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht, ist grundsätzlich von einem Einigungsprotokoll abzuraten. Bei einem unverschuldeten Unfall sollte man außerdem immer einen Unfallbericht ausfüllen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen. Es kann von Vorteil sein, wenn die Polizei vor Ort verständigt wird. Der Polizeibericht kann im weiteren Verlauf für die Schadensabwicklung hilfreich sein, da der Verkehrsunfall durch die Polizei sachgerecht aufgenommen wurde.
Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall
Nach dem deutschen Recht gilt für alle Fahrzeughalter eine Versicherungspflicht. Dadurch wird sichergestellt, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Denn in den meisten Fällen führt ein Verkehrsunfall zu Fahrzeugschäden und bringt hohe Kosten mit sich.
Um die Schadenshöhe festzustellen und den Schaden geltend zu machen, muss wiederum ein unabhängiges Unfallgutachten erstellt werden. Ein Gutachten dient der Beweissicherung und als Nachweis der entstandenen Schäden. Geschädigte dürfen selbst einen unabhängigen Gutachter wählen und beauftragen. Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Nach einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte alle notwendigen Informationen und Beweismittel gesammelt einreichen. Dazu gehören unter anderem:
Name und Anschrift aller Unfallbeteiligten
Kennzeichen des Fahrzeugs
Versicherung und Versichertennummer des Unfallverursachers
Unfallbericht
Nachweise wie Unfallskizze, Fotos oder Videos
Zeugenaussagen sowie deren Name und Anschrift
Unfallprotokoll von der Polizei, falls vorhanden
Rechnungen und Belege, die durch den Unfall entstanden sind
Alle Unfallbeteiligten sind gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen zu ihrer Person und der Versicherung herauszugeben. Falls Zweifel an den Personalien bestehen, sollte immer die Polizei zur Überprüfung herangezogen werden. Auch wenn Personen bei einem Unfall verletzt wurden oder der Eindruck entsteht, dass ein Beteiligter Alkohol oder Drogen konsumiert hat, muss die Polizei verständigt werden.
Soll ich bei einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt nehmen?
Nach einem Verkehrsunfall ist es in den meisten Fällen sinnvoll, rechtliche Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Vor allem dann, wenn man keine Schuld am Unfall trägt und es sich um einen hohen Sachschaden oder Personenschaden handelt.
Wird der Geschädigte während der Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt begleitet, kann man sichergehen, dass auch alle Ansprüche durchgesetzt werden. Die Versicherung des Unfallverursachers trägt im Haftpflichtschadenfall die Anwaltskosten.
Was kannst du bei einem unverschuldeten Unfall geltend machen?
Grundsätzlich hat der Geschädigte das Recht darauf, dass der Zustand wiederhergestellt wird, der vor dem Unfall bestand. Nicht nur materielle Schäden, sondern auch psychische und physische Folgen können entstehen und das Leben der Betroffenen einschränken. In diesem Fall können Unfallgeschädigte sogar Schmerzensgeld verlangen.
Nach dem Verkehrsrecht können dem Geschädigten verschiedene Ansprüche zustehen. Dazu zählen unter anderem:
Ersatz der Reparaturkosten
Abschleppen von der Unfallstelle
Ausgleich der Wertminderung
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Schmerzensgeld
Arzt- und Behandlung
evtl. Verdienstausfallentschädigung
Wir bei MyGutachter bietet eine smarte und unkomplizierte Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall an. Alles, was wir von dir benötigen, sind Unfallinformationen und notwendige Dokumente, wie beispielsweise den Fahrzeugschein oder den Polizeibericht, sofern dieser vorliegt. Anschließend kümmern wir uns um die gesamte Kommunikation und Abwicklung.
Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.
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